Recht Parkausweise für Behinderte nur noch bis 31. Dezember 2010 Am 31. Dezember dieses Jahres endet die Übergangsfrist der deutschen Parkausweise für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde.
Sie werden ungültig, weil bereits am 1. Januar 2001 ein neuer EU-einheitlicher Parkausweis (nach § 46 Straßenverkehrsordnung) eingeführt wurde.
Einen neuen Parkausweis erhält man auf Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstr. 35, 2. Stock, Zimmer 246/247. Berechtigte Personen bekommen gebührenfrei einen neuen, auf fünf Jahre befristeten Parkausweis nach EU-Muster ausgestellt.
Behinderten, die mit Hauptsitz in Stuttgart gemeldet und noch nicht im Besitz eines neuen Parkausweises sind, wird daher empfohlen, rechtzeitig einen Ausweis persönlich oder schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung zu beantragen. Dafür ist die Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamts und eines Passfotos nötig.
Die ungültigen Parkausweise müssen abgeben werden.
Antragsteller, die nicht persönlich erscheinen können, haben die Möglichkeit, sich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen.
Wer ab dem 1. Januar 2011 mit einem ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen sein Auto abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.