Trinkwasser, unser wichtigstes und am besten kontrolliertes Lebensmittel, wird nicht nur getrunken, sondern stellt auch eine wichtige Grundlage für die Herstellung vieler Konsumgüter dar. Bei der Erzeugung industrieller und landwirtschaftlicher Produkte werden große Mengen an Wasser verbraucht. Dieses auf den ersten Blick unsichtbare Wasser wird deshalb auch als „virtuelles Wasser“ bezeichnet und spielt bei der Bewertung von Produkten und deren Herstellungsprozessen eine große Rolle. Da sauberes Wasser nicht immer und überall in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht, ist der bewusste Umgang damit für die ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung unseres Planeten existenziell. Wenn die Statistik in Deutschland einen Rückgang des realen Wasserverbrauchs – also des unmittelbar verwendeten Trinkwassers – in den vergangenen Jahrzehnten verzeichnet, zeigt das zwar einen verantwortungsvollen Umgang mit dem kostbaren Nass, trotzdem könnten die Verbraucher über ein umweltbewusstes Kaufverhalten noch jede Menge Wasser sparen. Dies wäre auch zwingend nötig, denn der virtuelle Wasserverbrauch besitzt mit etwa 90 Prozent, bezogen auf den Gesamtverbrauch eines Haushaltes, einen vergleichsweise hohen Stellenwert.
So werden für die Erzeugung von einem Kilogramm Rindfleisch 15 500 Liter Wasser benötigt. Die Herstellung einer Jeanshose verschlingt 11 000 Liter Wasser, ein Hamburger 2400 Liter, ein Kilogramm Röstkaffee 21 000 Liter und ein Blatt Papier zehn Liter. Dagegen fasst eine gewöhnliche Badewanne gerade einmal 150 bis 180 Liter.
Deutschland führt virtuell mehr Wasser ein als es ausführt. Durch Nahrungsimporte werden zwar die eigenen Wasservorräte geschont. In den Erzeugerländern, in denen oftmals Wasserknappheit herrscht und sauberes Trinkwasser nicht die Regel ist, verschwindet das wertvolle und lebensnotwendige Gut Wasser hingegen in Obst- und Gemüseplantagen. So steht das für den Anbau von Orangen, Bananen, Tomaten oder andere landwirtschaftliche Produkte verwendete Wasser nicht mehr vor Ort als Trinkwasserreserve zur Verfügung. Damit fordert der Luxus, Lebensmittel aus der ganzen Welt zu beinahe jeder Jahreszeit auch bei uns genießen zu können, seinen Preis: die verstärkte globale Ungleichverteilung einwandfreien Trinkwassers mit ihren verheerenden Folgen.
„Wenn man einen Beitrag zum Trinkwasserschutz leisten möchte, bringt es also wenig, zum Beispiel nur beim Zähneputzen den Wasserhahn zuzudrehen, aber sonst sein Verhalten nicht weiter zu verändern“, sagt der Leiter des Gesundheitsamts, Dr. Dr. Hans-Otto Tropp. „Deshalb sollte wieder mehr der Konsum von regionalen Lebensmitteln im Vordergrund stehen.“
Der sinkende reale Trinkwasserverbrauch in Deutschland bringt nicht nur Vorteile mit sich. So führt die geringere Auslastung der Rohrnetze zu niedrigeren Fließgeschwindigkeiten oder gar zur Stagnation des Wassers in den Leitungen. Die Folge sind ungünstige Strömungszustände und höhere Temperaturen, wodurch wiederum Korrosionsprozesse und Verkeimung begünstigt werden. Um der damit einhergehenden Verschlechterung der Trinkwasserqualität entgegenzuwirken, bauen manche Hausbesitzer Geräte in die Hausinstallation ein, mit denen Desinfektionsmittel und Aufbereitungsstoffe zum Schutz der Wasserleitungen zudosiert werden.
Mit dem Einsatz solcher Produkte werden dem Unternehmer und sonstigen Betreiber einer Wasserversorgungsanlage jedoch verschiedene rechtliche Pflichten auferlegt, die vielen Betreibern nicht bekannt sind. Im Rahmen ihrer Kundenfreundlichkeit könnten hierbei sowohl die Hersteller solcher Dosierstationen als auch die mit der Installation beauftragten Sanitärfachbetriebe noch Aufklärungsarbeit leisten und auf die nachstehend aufgeführten gesetzlichen Pflichten hinweisen.
Demnach dürfen zur Aufbereitung von Trinkwasser in der Hausinstallation nur diejenigen Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. In dieser vom Umweltbundesamt geführten Liste sind auch die Rahmenbedingungen für die eingesetzten Produkte und die erforderlichen Kontrollpflichten geregelt. Überdies sind die Verbraucher gemäß § 16 Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) über die Zudosierung der Aufbereitungsstoffe und deren Menge im Trinkwasser schriftlich zu informieren. Bei der Abgabe des Wassers an die Öffentlichkeit muss zudem sowohl die Inbetriebnahme als auch die Stilllegung solcher Anlagen dem zuständigen Gesundheitsamt gemäß § 13 TrinkwV 2001 angezeigt werden. Für weitere Fragen steht das Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Umwelthygiene des Gesundheitsamts unter der Telefonnummer 216-1953 oder 216-2296 zur Verfügung.


